Stand: September 2026
„Wir sind von der Firma XY beauftragt worden und benötigen den Auth-Code für die Domain.“ – Solche Anfragen erreichen uns regelmäßig, zum Beispiel von Agenturen oder IT-Dienstleistern. Wer bei HKN einen Auth-Code anfordern möchte, muss dazu berechtigt sein, denn mit dem Auth-Code kann eine Domain zu einem anderen Anbieter umgezogen werden. In diesem Artikel erfahren Sie, wer bei HKN berechtigt ist und welche Nachweise wir benötigen.
Kurz gesagt:
- Den Auth-Code anfordern, eine Domain ändern oder löschen lassen dürfen bei HKN nur der Domain-Inhaber, bei Firmen dessen gesetzlicher Vertreter, und der eingetragene Admin-C.
- Agenturen, IT-Dienstleister oder andere Firmen erhalten den Auth-Code nicht direkt, auch nicht mit Auftrag.
- Liegt die Domain nicht bei HKN, ist der Anbieter zuständig, über den sie bestellt wurde.
- Gibt es den eingetragenen Inhaber nicht mehr, zum Beispiel nach einer Umfirmierung, muss die Rechtsnachfolge nachgewiesen werden.
Liegt die Domain überhaupt bei HKN?
Prüfen Sie zunächst, über welchen Anbieter die Domain bestellt wurde.
- Die Domain wurde nicht bei HKN bestellt: Wenden Sie sich bitte an den Anbieter, über den die Domain bestellt wurde. Auf Domains anderer Anbieter hat HKN keinen Zugriff und kann dazu auch keine Auskunft geben.
- Die Domain wurde bei HKN bestellt: Der Auftrag muss von einer berechtigten Person kommen.
Am einfachsten ist es, wenn sich unser Kunde, also der Domain-Inhaber, selbst um die Anfrage kümmert. Den Auth-Code kann er jederzeit selbst in der Domain/SSL Verwaltung setzen und an Sie weitergeben. Wie das funktioniert, zeigt der Artikel Authcode für meine Domain setzen / abrufen.
Wer darf bei HKN einen Auth-Code anfordern?
Änderungen an einer Domain, die Löschung einer Domain oder die Herausgabe des Auth-Codes führt HKN ausschließlich im Auftrag folgender Personen aus:
- Domain-Inhaber (Owner-C) – die Person oder Firma, die als Inhaber der Domain eingetragen ist
- Gesetzlicher Vertreter – ist der Inhaber eine Firma, zum Beispiel der Geschäftsführer oder Vorstand
- Admin-C – sofern für die Domain eingetragen
Wichtig: Eine Beauftragung durch Dritte, zum Beispiel durch eine Agentur, einen IT-Dienstleister oder eine andere Firma, reicht nicht aus. Wir können nicht prüfen, ob dieser Auftrag im Sinne des Domain-Inhabers erteilt wurde. Bitten Sie in diesem Fall den Domain-Inhaber, sich direkt an uns zu wenden.
Was tun, wenn der Domain-Inhaber nicht erreichbar ist?
Entscheidend ist nicht, wer die Domain ursprünglich bestellt hat, sondern wer Domain-Inhaber ist. Ist der bisherige Ansprechpartner zum Beispiel nicht mehr im Unternehmen, kann der gesetzliche Vertreter des Domain-Inhabers den Auftrag erteilen. Damit wir die Berechtigung prüfen können, benötigen wir je nach Fall:
- eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses der anfragenden Person
- bei Firmen einen aktuellen Handelsregisterauszug, aus dem die Vertretungsberechtigung hervorgeht
Erst wenn die Berechtigung nachgewiesen ist, führen wir den Auftrag aus.
Was gilt, wenn es den eingetragenen Domain-Inhaber nicht mehr gibt?
Wurde eine Firma umbenannt (Umfirmierung), mit einer anderen verschmolzen oder übernommen, ist der eingetragene Domain-Inhaber unter Umständen nicht mehr vorhanden. In diesem Fall muss die Rechtsnachfolge nachgewiesen werden, in der Regel durch einen Handelsregisterauszug, aus dem der Vorgang hervorgeht.
Bei verstorbenen Privatpersonen geht die Domain auf die Erben über. Hier benötigen wir einen Erbnachweis, zum Beispiel einen Erbschein. Dieses Vorgehen entspricht den FAQ der DENIC für Domaininhaber.
Nach erfolgreicher Prüfung passen wir den Domain-Inhaber an. Danach kann der neue Inhaber Änderungen beauftragen, die Domain löschen lassen oder den Auth-Code anfordern.
Fazit
Einen Auth-Code anfordern, eine Domain ändern oder löschen lassen können bei HKN nur der Domain-Inhaber, sein gesetzlicher Vertreter oder der Admin-C. Anfragen von Dritten verweisen wir an den Domain-Inhaber bzw. an den zuständigen Anbieter. Das mag im ersten Moment umständlich wirken, schützt die Domain aber zuverlässig vor unberechtigtem Zugriff.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ich bin von einer anderen Firma beauftragt worden. Warum erhalte ich den Auth-Code nicht?
Eine Beauftragung durch Dritte berechtigt bei HKN nicht zum Zugriff auf eine Domain, weil HKN nicht prüfen kann, ob sie im Sinne des Domain-Inhabers erfolgt ist. Der Domain-Inhaber kann den Auth-Code selbst in der Domain/SSL Verwaltung setzen und an den Dienstleister weitergeben.
Wer darf bei HKN den Auth-Code anfordern, eine Domain ändern oder löschen lassen?
Bei HKN dürfen das ausschließlich der Domain-Inhaber (Owner-C), bei Firmen dessen gesetzlicher Vertreter, zum Beispiel der Geschäftsführer, sowie der eingetragene Admin-C.
Die Domain liegt gar nicht bei HKN. Wer hilft mir weiter?
Zuständig ist der Anbieter, über den die Domain bestellt wurde. HKN hat auf Domains anderer Anbieter keinen Zugriff und kann dazu keine Auskunft geben.
Welche Nachweise verlangt HKN, wenn der Domain-Inhaber nicht selbst anfragt?
Je nach Fall verlangt HKN eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses der anfragenden Person und bei Firmen einen aktuellen Handelsregisterauszug, aus dem die Vertretungsberechtigung hervorgeht.
Die als Domain-Inhaber eingetragene Firma gibt es nicht mehr. Was nun?
Dann muss die Rechtsnachfolge nachgewiesen werden, zum Beispiel durch einen Handelsregisterauszug, aus dem die Umfirmierung oder Verschmelzung hervorgeht. Nach der Prüfung passt HKN den Domain-Inhaber an.
Unser Support-Team hilft Ihnen gerne weiter, wenn Sie unsicher sind, wer für eine Domain berechtigt ist.